Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Privatkunden der Firma Putz- und
Fassadensanierung HOC-Management GmbH
Angaben gemäß § 5 TMG
Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH
Wulferstedter Str. 12
39387 Oschersleben OT Hornhausen
Vertreten durch:
Geschäftsführer Christian Rhode
Handelsregister: HRB 6496
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Kontakt
Telefon: 03949 512364
Fax: 03949/512335
E-Mail: info@hoc-management.de
Web: www.hoc-management.de
(Stand 24.04.2023)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei der Firma Putz- und Fassadensanierung HOCManagement GmbH in gedruckter Form angefordert werden
und sind auf der Internetseite der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH unter www.hoc-management.de jederzeit abrufbar.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber den Privatkunden dann, wenn diese bei Geschäftsabschluss mit der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH als
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB agieren. Sie gelten dann auch für alle Geschäfte, bei denen der Privatkunde als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB auftritt.
Verbraucher nach §13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH und dem Privatkunden zur Ausführung von Leistungen schriftlich niedergelegt werden, unterliegen
zugleich den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden durch diese konkretisiert und ergänzt.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Zusätze hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hierauf kann nur schriftlich verzichtet werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH in Anzeigen, Prospekten und ähnlichem – auch bezüglich der Preisangaben – sowie individuell ausgearbeitete und spezifizierte
Angebote sind freibleibend und damit unverbindlich. Bei einer Beauftragung durch den Privatkunden handelt es sich um ein bindendes Angebot,
welches die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH innerhalb von zwei Wochen annehmen kann, jedoch nicht muss.
§ 3 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind neben dem vereinbarten Vertrag auch Unterlagen, die in dem zu Grunde liegenden Vertrag ausdrücklich erwähnt und/oder diesem als Anlage beigefügt werden.
Der Privatkunde ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt Änderungen in der Ausführung zu verlangen. Solche nachträglichen Änderungswünsche können jedoch nur ein Vertragsbestandteil
werden, wenn sie zumutbar noch umsetzbar sind und zudem eine Einigung über die zu ändernde Vergütung zustande kommt. Anderenfalls bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Bauausführung.
§ 4 Urheber- und Eigentumsrechte
Die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH behält sich an den selbst erstellten Abbildungen, Fotos, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen entsprechende Urheberund zugleich auch Eigentumsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen unberechtigten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es gilt uneingeschränkt der Grundsatz: Angebote und damit verbunden alle von der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH erstellten Unterlagen und Angaben bleiben geistiges Eigentum der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH. Eine Weitergabe an Dritte ohne schriftliches Einverständnis der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH ist daher nicht statthaft.
§ 5 Pflichten des Privatkunden
Ist eine Bebauung vorgesehen, obliegt die Zurverfügungstellung eines geeigneten, erschlossenen odererschließungsreifen Grundstücks allein dem Privatkunden, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Sollte für die vertragliche vereinbarte Leistungserbringung zuvor die Beschaffung einer Baugenehmigung, die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber Bauaufsichtsbehörden sowie bzw. oder die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Genehmigungen erforderlich sein, obliegt dieses allein dem Privatkunden.
Der Privatkunde verpflichtet sich, sofern er ein Baubeginn wünscht, vorher alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Unterlagen unaufgefordert auszuhändigen.
Solange diese sowie andere angeforderten Unterlagen der Firma Putz- und Fassadensanierung HOCManagement GmbH nicht vollständig mit den angebrachten Ausführungen vorliegen, besteht
gegenüber der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH kein Anspruch auf die Ausführung der geschuldeten Leistungen.
§ 6 Kostenlose Überlassungen
Sofern erforderlich, stellt der Privatkunde der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH während der Bauarbeiten in ausreichender Form und Menge zur Verfügung: Bauwasser,
Baustrom, einen Raum für Geräte und Handwerker (sofern abgesprochen auf Verlangen). Vom Privatkunden zur Verfügung gestellte Geräte oder Hilfsmittel sind für die Firma Putz- und
Fassadensanierung HOC-Management GmbH kostenfrei. Ebenso ist für die Handwerker der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH eine kostenlose Toilettenbenutzung möglich.
Sofern dieses vom Privatkunden nicht sichergestellt werden kann, wird die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH auf ihre Kosten diese Aufgaben mit übernehmen. Sollten die o.g. Leistungen nicht vom Privatkunden zur Verfügung gestellt werden, ist die Firma Putzund Fassadensanierung HOC-Management GmbH berechtigt, diese ortsüblich wöchentlich in Rechnung zu stellen.
§ 7 Preisgestaltung
Eine Vergütung gilt als fest vereinbart, soweit nicht ausdrücklich eine Lohnarbeitsabrechnung nach Einheitspreisen pro Stunde vereinbart wird.
Etwaige Angaben über mögliche Kosten für die Durchführung des (Bau-) Vorhabens, welche mit stundenbasierten Einheitspreisen abgerechnet werden sollen, stellen eine unverbindliche Schätzung dar.
Allen aufgeführten Preisen – auch denen, die ggf. bei einer Schätzung mündlich genannt werden – wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer zugeschlagen.
Erhöht sich während einer Leistungserbringung die gesetzliche Mehrwertsteuer, ist diese Steueränderung ab dem Inkrafttreten für alle folgenden Abschlagsforderungen zu berücksichtigen,
sofern das Steueränderungsgesetz samt erläuternden Ausführungen (z.B. Fallbeispiele) nicht ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt.
Arbeitszeit, Geräte- und Materialeinsatz werden nach dem tatsächlichen Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisen zuzüglich dem zum Zeitpunkt der
Rechnungstellung geltendem Mehrwertsteuersatz berechnet. Nicht dazu gehören jedoch durchgeführte Vorbereitungsarbeiten sowie die erforderlichen An- und Abfahrten.
Sofern der Privatkunde eine stundenbasierte Abrechnung nach Einheitspreisen wünscht, werden die erbrachten Lohnarbeiten auf den von der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management
GmbH vorgesehenen Arbeitsberichten nachgewiesen. Der Privatkunde benennt dann vor Beginn der Arbeiten diejenige Person, die die anfallenden Lohnarbeiten wöchentlich abzeichnet.
Nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt unterschriebene Arbeitsberichte gelten als anerkannt. Dies gilt auch für Fälle der Annahmeverweigerung oder für die Ortsabwesenheit des Beauftragten.
§ 8 Zahlungsbedingung
Abgerechnet wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages. Die Zahlungsfrist für alle Forderungen aus einem Vertrag beträgt ab dem Datum der Rechnungsstellung
fünf Kalendertage, abweichend vom BGB, es sei denn es ist etwas anders vereinbart. Vor Stellung der Schlussrechnung ist die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH
berechtigt, Zahlungsabschläge bis zu 90 % der erbrachten Leistung anzufordern. Skontoabzüge sind nur nach vorher getroffener Vereinbarung zulässig.
Die fällige Zahlung ist so zu bewirken, dass sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH eingeht. Dies gilt in Sonderheit auch dann, wenn ein Skonto vereinbart ist. Sonderkündigungsrecht bei Zahlungsverzug Der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH steht ausdrücklich ein nicht an
Bedingungen geknüpftes Kündigungsrecht vom abgeschlossenen Vertrag zu, wenn fällige Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet werden.
§ 9 Ausführung
Die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH beachtet bei der Leistungserbringung alle rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzgebers sowie die in
Bautechnik anerkannten Regeln. Die Arbeiten werden handwerklich einwandfrei nach dem aktuellen Stand der Technik geleistet. Etwaige erforderlichen Änderungen bei der Konstruktion, Form und Farbe behält sich die Firma Putzund Fassadensanierung HOC-Management GmbH vor, soweit diese auf Forderungen des Gesetzgebers oder behördlichen Auflagen beruhen und soweit diese Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Privatkunden unzumutbar erscheinen. Vorsorglich weist die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH darauf hin, dass es bei der Bauausführung trotz ordnungsgemäßer Schutzvorkehrungen zu Geräusch- und Staubentwicklungen kommen kann.
§ 10 Abnahme
Bei Fertigstellung der geschuldeten Leistungen sind beide Vertragsparteien berechtigt eine förmliche Abnahme zu verlangen. Der Abnahmetermin ist mit einer Vorlauffrist von 14 Werktagen zu bestimmen.
Der Privatkunde ist verpflichtet, nach Aufforderung innerhalb von 14 Werktagen die erbrachte Leistung abzunehmen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn eine Vertragspartei zu dem Abnahmetermin nicht erscheint
und die andere Vertragspartei im Zuge dessen die Abnahme allein erklärt. Einer erfolgten Abnahme steht die rügelose Zahlung der Schlussrechnung gleich, spätestens vierzehn Tage nach erfolgter Zahlung gilt die Abnahme als erteilt.
§ 11 Fristen
Sofern die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH eine vereinbarte Fertigstellungsfrist infolge eines Eintritts von nicht vorhersehbaren Unwägbarkeiten oder durch nicht
selbst beherrschbare Umstände nicht einhalten kann, wird die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH den Privatkunden über einen solchen Falleintritt umgehend unterrichten. Beispielsweise besteht eine nicht zu Lasten der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH eintretende Bauverzögerung dann, wenn bei einem zuverlässigen Lieferanten die für die
Bauausführung benötigten Materialien rechtzeitig bestellt, jedoch nicht geliefert wurden. Der vereinbarte Fertigstellungstermin verschiebt sich entsprechend.
§ 12 Leistungsverzug
Bei einem Leistungsverzug kann der Privatkunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Dieses gilt auch für geschuldete Teilleistungen, soweit für diese besondere
Fertigstellungsfristen vereinbart sind. Nur unter dieser Voraussetzung berechtigt ein fruchtloser Ablauf dieser Frist den Privatkunden dann einen Schadensersatz zu verlangen, sofern diesem ein Schaden tatsächlich entstanden ist und die Höhe des Schadens vom Privatkunden zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus muss der aus dem Vertragsabschluss hervorgehende Leistungsverzug zudem ohne
Einschränkung schuldhaft der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH angelastet werden können. Der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH steht im Falle eines Schadenersatzverlangens das Recht zur Einrede zu.
§ 13 Gewährleistung
Wenn der Privatkunde vor Ablauf der Gewährleistungsfrist es schriftlich verlangt, wird die Firma Putzund Fassadensanierung HOC-Management GmbH alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, sofern diese auf durch die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH verursachte vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf ihre Kosten beseitigen. Die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag voraus gesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Bei den von der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH verwendeten Materialien handelt es sich jedoch in der Regel um aus natürlichen Vorkommen gewonnene Produkte, so dass eine völlige Übereinstimmung in Härte, Farbton und Struktur mit Materialien, die bereits früher in ein Bauwerk eingebaut wurden, nicht gewährleistet werden kann. Für den Fall einer mangelhaften Werkleistung beschränken sich die Rechte des Privatkunden zunächst auf eine Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Privatkunde der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH eine angemessene zweite Frist zur Nachbesserung zu setzen, es sei denn, dass dies unzumutbar ist. Sofern auch die zweite Frist zur Nachbesserung ebenfalls fehlschlagen sollte, ist der Kunde nach dessen Fristablauf dazu berechtigt, die Vergütung zu mindern, es sei denn es bestehen Meinungsverschiedenheiten, die mit der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH nur im Rahmen der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens geklärt werden können. Im Zusammenhang von Gewährleistungsansprüchen wird ein für den Privatkunden etwaig vertraglich bestehendes Rücktrittsrecht vom bereits abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall haben die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer Vorrang.
§ 14 Haftung
Für Sachmängel haftet die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Die Haftung ist der aktuellen Rechtsprechung nach auf 5 Jahre
begrenzt. Für den Fall, dass der Privatkunde statt einer Leistungserbringung einen Schadensersatz verlangt, ist die eventuell entstehende Schadenersatzhaftung auf 20 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, sofern diese auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit es um die
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten geht. Soweit eine Leistungsbeschreibung nicht selbst von der Firma Putz- und Fassadensanierung HOCManagement GmbH erarbeitet wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu bearbeitenden Bauteile nicht übernommen.
§ 15 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Vergütungsforderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder ansonsten durch die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH ausdrücklich anerkannt oder sonst rechtskräftig festgestellt wurden.
§ 16 Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Vergütungsforderungen der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen. Anders verhält es sich, wenn ein zur Aufrechnung bestehendes Zurückbehaltungsrecht rechtskräftig festgestellt ist. Wenn ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird, ist die Firma Putz- und Fassadensanierung HOCManagement GmbH berechtigt, wegen der behaupteten Gegenansprüche Sicherheiten zu leisten. Eine Sicherheitsleistung ist beispielsweise durch Hinterlegung oder Stellung einer unwiderruflichen und unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft durch ein in Deutschland anerkanntes Bankinstitut oder einen Versicherer möglich. Gleiches gilt für Mängelbürgschaften. Die Sicherheitsleistung ist in einer angemessenen Höhe zu stellen und bestimmt sich nach den etwaigen Kosten zur Beseitigung des jeweils zu Grunde liegenden Mangels oder Schadens.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen der Firma Putz- und Fassadensanierung HOCManagement GmbH gegenüber dem Privatkunden, die sich aus der vertraglichen Geschäftsverbindung ergeben, behält sich die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH ausdrücklich das Eigentum an angelieferten Baumaterialien vor.
Der Privatkunde darf, soweit und solange Eigentumsvorbehalt der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH besteht, Baumaterialien ohne unsere schriftliche Zustimmung weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Sollten Dritte in die vom Eigentumsvorbehalt der Firma Putz- und Fassadensanierung HOCManagement GmbH umfassten Baumaterialien Ansprüche anmelden, gar Pfändungen oder sonstige Eingriffe betreiben oder betreiben wollen, hat der Privatkunde die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH unverzüglich schriftlich hiervon zu unterrichten.
§ 18 Schlichtungsverfahren
Die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH geht bei Meinungsverschiedenheiten davon aus, dass sie mit ihren Privatkunden beispielsweise im Falle von Streitigkeiten über die Abnahmefähigkeit eines Bauauftrages, über das Vorhandensein von möglichen Mängeln, über die Einhaltung von Fristen und Terminen oder über die Angemessenheit von Zahlungsforderungen IMMER eine einvernehmliche Lösung bzw. Einigung finden kann. Anderenfalls erklärt sich die Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SO Bau) mit folgender Ausnahme bereit. Ausnahme von der Teilnahme am Schlichtungsverfahren Gebäude können sich trotzt einer ordnungsgemäßen Gründung setzen. Eventuelle durch zur Ruhe kommende Setzungsrisse bis zu einem Querschnitt von 0,6 mm stellen regelmäßig keinen Mangel dar.
§ 19 Salvatorische Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen eines mit der Firma Putz- und Fassadensanierung HOC-Management GmbH abgeschlossenen Vertrages, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages, seiner Bestandteile und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche ein, welche dem inhaltlichen Gewollten den Vertragsparteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Selbiges gilt, wenn im Laufe der Geschäftsbeziehung eine ergänzungsbedürftige Lücke erkenntlich wird.